Da Sie sich für mich, eine Wahltherapeutin, entschieden haben, sind die entstehenden Kosten vorerst von Ihnen zu tragen. Anschließend können Sie die Honorarnote mit der bewilligten ärztlichen Verordnung (Ausnahme: ÖGK, hier reicht die ärztliche Verordnung) bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen, um so einen Teil rückvergütet zu bekommen.
Sollten Sie zusätzlich privat versichert sein (je nach Behandlungsgrund private Krankenversicherung oder Unfallversicherung), trägt diese in den meisten Fällen den Restbetrag. Bitte informieren Sie sich aber vor Beginn der Therapie bei Ihrer Zusatzversicherung