Damit Sie eine ambulante Physiotherapie in Anspruch nehmen können, ist eine ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt notwendig.
Für die Kostenrückerstattung seitens Ihrer Sozialversicherung (ÖGK, BVAEB und SVS) ist gegebenenfalls eine Bewilligung seitens der Sozialversicherung nötig (Ausnahme: Verordnungen für ÖGK-Versicherte sind bis 2025 von der Bewilligungspflicht ausgenommen). Bei etwaigen Fragen kann ich Ihnen gerne weiterhelfen.